Jahresabschlüsse

Verlässlich, aussagekräftig und nach den Qualitätsstandards des IDW S7

Der Jahresabschluss ist nicht nur für die Ermittlung der Steuerlast äußerst wichtig. Insbesondere stellen die Banken und Sparkassen stetig zunehmende Anforderungen an die Qualität des Rechnungswesens und der Jahresabschlüsse (Stichworte: „Basel II“, „Rating“ und „Kreditklemme!?“). Gerade die Kreditinstitute verlangen mehr als einen den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Jahresabschluss. Der Jahresabschluss muss früh genug und in entsprechender Qualität vorgelegt werden.

Mein Qualitätsanspruch

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen halte ich mich an die berufsrechtlichen  Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S7). Damit entsprechen die von mir erstellten Jahresabschlüsse den hohen Qualitätsvorgaben von Banken, Investoren und Finanzbehörden – eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhaft vertrauensbasierte Geschäftsbeziehung und damit für einen langfristigen Unternehmenserfolg.

Die Einhaltung der idealerweise bereits vor dem Bilanzstichtag vereinbarten Bearbeitungstermine ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Den Informationsbedarf Ihres Kreditinstitutes ermittele und stimme ich gemeinsam mit Ihnen ab.

Mein Dienstleistungsangebot Erstellung von Jahresabschlüssen

Mein Leistungsumfang:

  • Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Handelsbilanz, Steuerbilanz oder Einnahmenüberschussrechnung)
  • Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB und IAS/IFRS
  • Auf Wunsch mit umfassenden Prüfungshandlungen oder mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Anfertigung von Bilanzberichten, die den Anforderungen von § 18 KWG genügen
  • Beratung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Offenlegungspflicht (Vermeidung, Minimierung)
  • Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen abgestimmt auf ihre individuellen Bedürfnisse
  • Unterstützung bei der eigenhändigen Aufstellung von Jahresabschlüssen durch Personal und Know-How
  • Vorbereitung von Jahresabschlusspräsentationen und Begleitung zu den Bankterminen
  • Koordination mit Ihrem Abschlussprüfer bei Bedarf

Ihre Vorteile:

  • Sicherheit bei der Erfüllung der steuerlichen Anforderungen
  • Vorteile bei Ratingverfahren und Kreditverfahren (Qualität und Termintreue)

Die unterschiedlichen Bescheinigungen zum Jahresabschluss

Wesentlicher Bestandteil der von mir erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Die Formulierung der Bescheinigung richtet sich dabei nach der Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Erstellungs- und ggf. Prüfungshandlungen.

Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahe kommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.